Mit Verordnung der Bezirkshauptmannschaft vom 21.9.1977, Zl. II-769/5, wurde das Gebiet der "Glocke" wegen der Bedeutung für den Naturhaushalt, insbesondere wegen seiner Ursprünglichkeit und seiner überaus reichhaltigen Flora sowie seiner besonderen Bedeutung für das Kleinklima zum "Geschützten Landschaftsteil" erklärt. Das Schutzgebiet hat eine Größe von ca. 33 ha.
Unter dem Motto "Sich bewegen und Natur bewußt erleben" wurde auch ein Naturrlehrpfad eingerichtet. Einheimische und Gäste haben die Gelegenheit, die Naturschönheiten des geschützten Landschaftsteiles im Zuge einer ca. einstündigen Rundwanderung kennenzulernen. Mittels Schautafeln und eines Begleitheftes (beim Tourismusverband erhältlich) kann man sich nicht nur über die besonders reichhaltige Flora im Naherholungsgebiet, sondern auch über Geschichte und Geologie des Tuxertales sowie über historische Bewirtschaftungsformen informieren.