Hochzeitsjubiläumsgabe

Die Jubiläumsgabe des Landes Tirol beträgt anlässlich der

  • "Goldenen Hochzeit" (50 Ehejahre), 
  • "Diamantenen Hochzeit" (60 Ehejahre) und
  • "Gnadenhochzeit" (70 Ehejahre)  

jeweils € 500,-.

Für die Gewährung sind folgende Voraussetzungen nachzuweisen:

  • österreichische Staatsbürgerschaft beider Eheleute,
  • gemeinsamer Wohnsitz in Tirol seit mindestens 25 Jahren,
  • bestehende eheliche Lebensgemeinschaft.

Die Anträge sind innerhalb eines Jahres nach der Jubelhochzeit bei der Gemeinde einzubringen.

Formulare