Handwerkerbonus - Förderung des BM für Arbeit und Wirtschaft

Handwerkerbonus

Ab sofort kann für durchgeführte Arbeitsleistungen (Kosten netto / ohne Steuern) rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich eine Förderung auf der Website www.handwerkerbonus.gv.at beantragt werden. Pro Kalenderjahr und Person kann ein Antrag eingebracht werden. Die Handwerksleistung muss ab dem 1. März 2024 erbracht worden sein. 

Die Förderung für 2024 beträgt max. EUR 2.000, für 2025 max. EUR 1.500 pro Person sowie Wohneinheit.


Nähere Details dazu können dem folgenden Informationsblatt entnommen werden:



INFORMATION (363 KB) - .PDF

17.07.2024